Armeebefehl Nr. 22 / 1908
Ich bestimme hierdurch: Die Offiziere des Infanterie-Regiments Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburgisches) Nr. 20 legen, um das Andenken ihres einem ruchlosen Verbrechens zum Opfer gefallenen Regimentschefs, des Königs von Portugal und Algarvien Karl I. Majetät zu ehren, drei Wochen Trauer an. An den Beisetzungsfeierlichkeiten hat eine Abordnung des Regiments, bestehend aus dem Regimentskommandeur, einem Stabsoffizier, einem Hauptmann und einem Leutnant teilzunehmen. Ich beauftrage Sie, vorstehendes sogleich der Armee bekannt zu machen.
Berlin, den 3. Febr. 1908.
Wilhelm
Ich bestimme hierdurch: Die Offiziere des Infanterie-Regiments Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburgisches) Nr. 20 legen, um das Andenken ihres einem ruchlosen Verbrechens zum Opfer gefallenen Regimentschefs, des Königs von Portugal und Algarvien Karl I. Majetät zu ehren, drei Wochen Trauer an. An den Beisetzungsfeierlichkeiten hat eine Abordnung des Regiments, bestehend aus dem Regimentskommandeur, einem Stabsoffizier, einem Hauptmann und einem Leutnant teilzunehmen. Ich beauftrage Sie, vorstehendes sogleich der Armee bekannt zu machen.
Berlin, den 3. Febr. 1908.
Wilhelm