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    Umbewaffnung mit Gewehr 98

    Husaren14
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    Umbewaffnung mit Gewehr 98 Empty Umbewaffnung mit Gewehr 98

    Beitrag von Husaren14 Fr Jan 04, 2013 10:35 pm

    Die nachfolgenden Zitate stammen aus "Storz, D; Gewehr und Karabiner 98".

    Im November 1901 teilte das preußische Kriegsministerium dem bayrischen die Grundsätze der gewissermaßen schleichenden Umbewaffnung mit:

    1. Der kleinste Verband, der umbewaffnet wird, ist das Korps

    2. Es sollen ganze Gruppen von Armeekorps gleichzeitig umbewaffnet werden,

    3, Ersatztruppen werden gleichzeitig mit den mobilen Formationen umbewaffnet. Reserve, Landwehr und Landsturm, sofern sie nicht zu mobilen Armeekorps gehören, behalten die bisherige Bewaffnung-

    4. Zunächst werden nur Infanterie, Jäger und Pioniere umbewaffnet.


    Reihenfolge der Umbewaffnung:

    1900 Garde

    1902 III., IV., V., VIII., sächs. XII. AK

    1903 I. bayr. AK

    1905 IX., X., würt. XIII., sächs. XIX., VIII,. III. bayr.

    1906 XIV., XV., II. bayr,

    1907-1908 I., II., VI., VII., XI., XVI., XVII.



    Anmerkung: Das IR 30 könnte demnach mit der gegenwärtigen Adjustierung durchaus den Zeitraum 1895 bis 1908 abdecken!

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