"Die von der Remonte-Aufkaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer vom Ankauf ausgeschlossen.
Die Verkäufrer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit s t a r k e m Gebiß und eine Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hanfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden."