Schießausbildung der Kavallerie
Die Schießausbildung erfolgte nach der D.V.E. Nr. 342, Schießvorschrift für die Kavallerie vom 02. Dezember 1909.
Das Schießjahr begann am 01. 10. und endete am 30. 09. eines jeden Jahres. Nach der Herbstreinigung der Waffen (siehe Beitrag Waffenreinigung) wurden alle Karabiner auf 150 m (sitzend aufgelegt) von erfahrenen Schützen mit drei Schuß angeschossen. Ein Karabiner galt als brauchbar, wenn 3 Schuß im Rechteck der Anschußscheibe saßen und die Höhen- und Breitenstreuung nicht größer als 25 cm war.
Anschußscheibe
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Mit dem Karabiner 98 az stand der Truppe ein präzise schießender Mehrlader (5 Patronen im Magazin) zur Verfügung. Jedem Reiter wurde zu Beginn der Ausbildung ein Karabiner zugeteilt, mit dem er die gesamte Schießausbildung absolvierte. Ein Austausch der Waffe erfolgte nur bei Unbrauchbarkeit.
Die Eskadron erhielt für das Schießjahr bei hohem Etat 11140, bei niedrigem Etat 10720 scharfe Patronen. Davon waren bei hohem Etat 3000, bei niedrigem Etat 2900 Patronen als Gefechtsmunition bestimmt.
Die Ausbildung gliederte sich in mehrere Abschnitte:
I. Schießlehre
II. Schießausbildung
- Waffenhandhabung
- Schulschießen
- Gefechtsschießen
Zunächst erfolgte eine theoretische Unterweisung bei der die Grundlagen der Außen- und Zielballistik vermittelt wurden. Witterungseinflüsse (Wind) und Einfluß der Schwerkraft (Schuß bergauf und bergab) und deren Einfluß auf die Treffpunktlage wurden ausführlich erklärt und somit ein genauer Eindruck von den Schußleistungen des Karabiners unter wechselnden Bedingungen geschaffen.
Großer Wert wurde auf Handhabungssicherheit gelegt. Zunächst ohne scharfe Munition übte man intensiv Laden, Sichern und Entsichern. Alle üblichen Anschlagarten ( liegend aufgelegt, liegend freihändig, kniend und stehend ) wurden geprobt, wobei Stellungs- und Haltungsfehler von den Schießausbildern korrigiert wurden. Die richtige Einstellung des Visiers und das korrekte Visieren wurde auf Dreibein und Sandsack geübt. Zielfehler konnten dabei durch die Schießausbilder erkannt und abgestellt werden. Zuguterletzt wurde das richtige Abkrümmen bei aufgelegtem Karabiner intensiv geübt, um das Grundübel vieler schlechter Schützen möglichst zu vermeiden, das sogenannte "Mucken".
Es folgten zunächst Übungen mit Platzpatronen und der Zielmunition 07, mit der auf verkleinerte Scheiben in 15 m Entfernung geschossen wurde. Hierzu bedurfte es lediglich eines einfachen Kugelfangs aus Holz von 100 x 100 cm und 5 cm Tiefe.
Schließlich ging man zum Schulschießen über. Die Mannschaften des jüngsten Jahrgangs und die noch nicht ausgebildeten Schützen der älteren Jahresklassen bildeten die 3. Schießklasse, die Ausgebildeten die 2. Schießklasse und die guten Schützen die 1. Schießklasse. In allen Schießklassen wurde grundsätzlich zunächst eine Vorübung (kleiner Dienstanzug) und später eine Hauptübung (im feldmarschmäßigen Anzug) geschossen.
Alle Mannschaften, Unteroffiziere, Leutnante und Oberleutnante nahmen am Schulschießen teil. In die nächsthöhere Schießklasse wurde nur versetzt, wer die Bedingungen der vorausgehenden Klasse erfüllt hatte. Diejenigen Soldaten, die die Übungsbedingungen erfüllt hatten, nahmen am weiteren Schießen nicht mehr teil, sodaß für die schlechteren Schützen ausreichend Übungsmunition vorhanden war.
Die Mindestbedingungen der einzelnen Schießklassen sind aus den folgenden Tabellen zu entnehmen.
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Ausbildung im Gefechtsschießen
Die Ausbildung gliederte sich in drei Abschnitte:
- Gruppenschießen
- Zugschießen
- Prüfungsschießen
Die Leitung von Gefechtsschießübungen oblag grundsätzlich den Offizieren, deren Aufgabe es war, die taktische Lage vorzugeben. Dabei sollten unterschiedliche Gefechtslagen unter kriegsähnlichen Bedingungen durchgespielt werden. Mit besonderer Sorgfalt wurden Übungen im offenen Gelände vorbereitet, um Unglückfälle zu vermeiden.
Die Feuerleitung war Aufgabe der Offiziere oder Wachtmeister und umfaßte: Auswahl der Stellung, Zielzuweisung, Entfernungsschätzen und Wahl des Visiers, Festlegung von Feuerart und Feuerverteilung, Beobachtung der Feuerwirkung im Ziel und Aufrechterhaltung der Feuerdisziplin.
Die Auswahl des Ziels und der Befehl zur Feuereröffnung richteten sich ausschließlich nach taktischen Gesichtspunkten. Schlecht liegendes Feuer erforderte Wechsel des Visiers um ein Überschießen des Ziels zu vermeiden. Haltepunkt war bei Entfernungen über 400 m stets Ziel aufsitzend. Bei kürzeren Gefechtsdistanzen wurde der Haltepunkt entsprechend verändert (Fleckschuß). Im Allgemeinen wurden die Schützen angewiesen, direkt gegenüber liegende Ziele zu bekämpfen. Kreuzfeuer war nur im Ausnahmefall bei besonderen taktischen Lagen statthaft. Die Verständigung mit dem Leitenden und der schießenden Abteilung erfolgte duch Weitersagen von Gruppenführer zu Gruppenführer oder von Mann zu Mann.
Schußentfernungen bis 800 m bezeichnete man als nahe Entfernung, 800 - 1200 m mittlere Entfernung, über 1200 m weite Entfernung. Bereits bei mittlerer Entfernung war eine ausreichende Wirkung im Ziel nur bei größeren, dichten Zielen zu erwarten (z. B. geschlossene Abteilungen auf dem Marsch). Wirkung auf gegnerische Schildbatterien galt nur dann als aussichtsreich, wenn flankierendes Feuer möglich war.
Gruppen- und Zugschießen dienten der Festigung von Schießfertigkeiten und Feuerdisziplin. Zur Gewöhnung an schnell wechselnde Lagen wurden zum Teil lebende Ziele eingesetzt, die mit Platzpatronen gefahrlos bekämpft werden konnten. Wegen der allgemein knappen Gefechtsmunition (3000 Schuß pro Jahr und Eskadron = 30 Schuß pro Mann), mußte das Scharfschießen auf ein Minimum begrenzt werden.
Zur Beurteilung der gefechtsmäßigen Schießausbildung fand einmal jährlich ein Prüfungsschießen statt, das durch den Regimentskommandeur geleitet wurde.
Die Schießausbildung erfolgte nach der D.V.E. Nr. 342, Schießvorschrift für die Kavallerie vom 02. Dezember 1909.
Das Schießjahr begann am 01. 10. und endete am 30. 09. eines jeden Jahres. Nach der Herbstreinigung der Waffen (siehe Beitrag Waffenreinigung) wurden alle Karabiner auf 150 m (sitzend aufgelegt) von erfahrenen Schützen mit drei Schuß angeschossen. Ein Karabiner galt als brauchbar, wenn 3 Schuß im Rechteck der Anschußscheibe saßen und die Höhen- und Breitenstreuung nicht größer als 25 cm war.
Anschußscheibe
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Mit dem Karabiner 98 az stand der Truppe ein präzise schießender Mehrlader (5 Patronen im Magazin) zur Verfügung. Jedem Reiter wurde zu Beginn der Ausbildung ein Karabiner zugeteilt, mit dem er die gesamte Schießausbildung absolvierte. Ein Austausch der Waffe erfolgte nur bei Unbrauchbarkeit.
Die Eskadron erhielt für das Schießjahr bei hohem Etat 11140, bei niedrigem Etat 10720 scharfe Patronen. Davon waren bei hohem Etat 3000, bei niedrigem Etat 2900 Patronen als Gefechtsmunition bestimmt.
Die Ausbildung gliederte sich in mehrere Abschnitte:
I. Schießlehre
II. Schießausbildung
- Waffenhandhabung
- Schulschießen
- Gefechtsschießen
Zunächst erfolgte eine theoretische Unterweisung bei der die Grundlagen der Außen- und Zielballistik vermittelt wurden. Witterungseinflüsse (Wind) und Einfluß der Schwerkraft (Schuß bergauf und bergab) und deren Einfluß auf die Treffpunktlage wurden ausführlich erklärt und somit ein genauer Eindruck von den Schußleistungen des Karabiners unter wechselnden Bedingungen geschaffen.
Großer Wert wurde auf Handhabungssicherheit gelegt. Zunächst ohne scharfe Munition übte man intensiv Laden, Sichern und Entsichern. Alle üblichen Anschlagarten ( liegend aufgelegt, liegend freihändig, kniend und stehend ) wurden geprobt, wobei Stellungs- und Haltungsfehler von den Schießausbildern korrigiert wurden. Die richtige Einstellung des Visiers und das korrekte Visieren wurde auf Dreibein und Sandsack geübt. Zielfehler konnten dabei durch die Schießausbilder erkannt und abgestellt werden. Zuguterletzt wurde das richtige Abkrümmen bei aufgelegtem Karabiner intensiv geübt, um das Grundübel vieler schlechter Schützen möglichst zu vermeiden, das sogenannte "Mucken".
Es folgten zunächst Übungen mit Platzpatronen und der Zielmunition 07, mit der auf verkleinerte Scheiben in 15 m Entfernung geschossen wurde. Hierzu bedurfte es lediglich eines einfachen Kugelfangs aus Holz von 100 x 100 cm und 5 cm Tiefe.
Schließlich ging man zum Schulschießen über. Die Mannschaften des jüngsten Jahrgangs und die noch nicht ausgebildeten Schützen der älteren Jahresklassen bildeten die 3. Schießklasse, die Ausgebildeten die 2. Schießklasse und die guten Schützen die 1. Schießklasse. In allen Schießklassen wurde grundsätzlich zunächst eine Vorübung (kleiner Dienstanzug) und später eine Hauptübung (im feldmarschmäßigen Anzug) geschossen.
Alle Mannschaften, Unteroffiziere, Leutnante und Oberleutnante nahmen am Schulschießen teil. In die nächsthöhere Schießklasse wurde nur versetzt, wer die Bedingungen der vorausgehenden Klasse erfüllt hatte. Diejenigen Soldaten, die die Übungsbedingungen erfüllt hatten, nahmen am weiteren Schießen nicht mehr teil, sodaß für die schlechteren Schützen ausreichend Übungsmunition vorhanden war.
Die Mindestbedingungen der einzelnen Schießklassen sind aus den folgenden Tabellen zu entnehmen.
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Ausbildung im Gefechtsschießen
Die Ausbildung gliederte sich in drei Abschnitte:
- Gruppenschießen
- Zugschießen
- Prüfungsschießen
Die Leitung von Gefechtsschießübungen oblag grundsätzlich den Offizieren, deren Aufgabe es war, die taktische Lage vorzugeben. Dabei sollten unterschiedliche Gefechtslagen unter kriegsähnlichen Bedingungen durchgespielt werden. Mit besonderer Sorgfalt wurden Übungen im offenen Gelände vorbereitet, um Unglückfälle zu vermeiden.
Die Feuerleitung war Aufgabe der Offiziere oder Wachtmeister und umfaßte: Auswahl der Stellung, Zielzuweisung, Entfernungsschätzen und Wahl des Visiers, Festlegung von Feuerart und Feuerverteilung, Beobachtung der Feuerwirkung im Ziel und Aufrechterhaltung der Feuerdisziplin.
Die Auswahl des Ziels und der Befehl zur Feuereröffnung richteten sich ausschließlich nach taktischen Gesichtspunkten. Schlecht liegendes Feuer erforderte Wechsel des Visiers um ein Überschießen des Ziels zu vermeiden. Haltepunkt war bei Entfernungen über 400 m stets Ziel aufsitzend. Bei kürzeren Gefechtsdistanzen wurde der Haltepunkt entsprechend verändert (Fleckschuß). Im Allgemeinen wurden die Schützen angewiesen, direkt gegenüber liegende Ziele zu bekämpfen. Kreuzfeuer war nur im Ausnahmefall bei besonderen taktischen Lagen statthaft. Die Verständigung mit dem Leitenden und der schießenden Abteilung erfolgte duch Weitersagen von Gruppenführer zu Gruppenführer oder von Mann zu Mann.
Schußentfernungen bis 800 m bezeichnete man als nahe Entfernung, 800 - 1200 m mittlere Entfernung, über 1200 m weite Entfernung. Bereits bei mittlerer Entfernung war eine ausreichende Wirkung im Ziel nur bei größeren, dichten Zielen zu erwarten (z. B. geschlossene Abteilungen auf dem Marsch). Wirkung auf gegnerische Schildbatterien galt nur dann als aussichtsreich, wenn flankierendes Feuer möglich war.
Gruppen- und Zugschießen dienten der Festigung von Schießfertigkeiten und Feuerdisziplin. Zur Gewöhnung an schnell wechselnde Lagen wurden zum Teil lebende Ziele eingesetzt, die mit Platzpatronen gefahrlos bekämpft werden konnten. Wegen der allgemein knappen Gefechtsmunition (3000 Schuß pro Jahr und Eskadron = 30 Schuß pro Mann), mußte das Scharfschießen auf ein Minimum begrenzt werden.
Zur Beurteilung der gefechtsmäßigen Schießausbildung fand einmal jährlich ein Prüfungsschießen statt, das durch den Regimentskommandeur geleitet wurde.
Zuletzt von Husaren14 am Di Sep 11, 2012 11:32 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet