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    Beurteilung der Militärdienstfähigkeit - D.V.E. Nr. 251

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    Beurteilung der Militärdienstfähigkeit - D.V.E. Nr. 251 Empty Beurteilung der Militärdienstfähigkeit - D.V.E. Nr. 251

    Beitrag von Husaren14 Do Okt 04, 2012 12:00 am

    Die Anforderungen an die Körpergröße, welche beim Ersatzgeschäfte
    durch die Militärvorsitzenden, bei der Untersuchung Freiwilliger durch die Truppenkommandeure usw. zu beurteilen bleiben,
    sind folgende:

    größtes Maß / kleinstes Maß

    Bei allen Truppen des Gardekorps
    (ausgenommen leichte Kavallerie u. Verkehrstruppen) ./. -1 m 70 cm

    Ausnahmsweise ./. -1 m 67 cm

    Bei der leichte Gardekavallerie ./. -1 m 65 cm

    Bei der Infanterie und den Telegraphentruppen ./. -1 m 54 cm

    Bei den Jägern 1 m 75 cm - 1 m 54 cm

    Bei den Kürassieren und Ulanen 1 m 75 cm - 1 m 67 cm

    Bei den Bespannungsabteilungen der Fußartillerie 1 m 75 cm - 1 m 67 cm

    Bei den Dragonern und Husaren 1 m 72 cm - 1 m 57 cm

    Bei der reitenden Feldartillerie 1 m 75 cm - 1 m 62 cm

    Bei der fahrenden Feldartillerie 1 m 75 cm - 1 m 62 cm

    Bei der Fußartillerie ./. - 1 m 67 cm

    Bei den Pionieren und Eisenbahntruppen ./. - 1 m 62 cm

    Ausnahmsweise bei den Pionieren (nur Schiffer, Flößer) ./. - 1 m 57 cm

    Bei dem Luftschiffer-Bataillon ./. -1 m 62 cm

    Beim Train 1 m 75 cm - 1 m 57 cm

    Ausnahmsweise ./. - 1 m 54 cm


    Von den Garderekruten, mit Ausnahme derjenigen für die leichte Kavallerie und Telegraphentruppen, muß wenigstens die Hälfte 1 m 75 cm und darüber groß sein.
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    Beitrag von Husaren14 Do Okt 04, 2012 12:02 am

    Sonstige Anforderungskriterien

    Es sind auszuwählen:

    a) für die Garden die körperlich und geistig begabtesten Militärpflichtigen von untadelhafter Führung;

    b) für die Infanterie, die Jäger und Schützen Militärpflichtige, welche den Anstrengungen der Märsche gewachsen und zum Gebrauche des Gewehrs befähigt sind, und zwar die gewandtesten für Jäger und Schützen;

    c) für die Kavallerie, die reitende Feldartillerie, die Bespannungsabteilungen der Fußartillerie und den Train muskelkräftige Militärpflichtige,, welche mit der Wartung von Pferden vertraut oder zum Dienste zu Pferde besonders geeignet und von nicht zu großem Körpergewichte sind. Das Gewicht der Rekruten darf in der Regel bei der schweren Kavallerie und reitenden Artillerie 70, bei der leichten Kavallerie 65 kg nicht übersteigen; für Rekruten der Gardekavallerie dürfen sich diese Gewichtsgrenzen um 5 kg - keinesfalls mehr - erhöhen. Mannschaften zweijähriger Dienstzeit für den Train müssen körperlich und geistig begabt sowie von guter Führung sein.

    d) für die Artillerie im allgemeinen Militärpflichtige, welche vermöge ihrer Kraft und ihrer sonstigen körperlichen Beschaffenheit zur Bedienung der Geschütze befähigt sind, für die Feldartillerie außerdem solche Militärpflichtige, welche sich zur Verwendung als Fahrer besonders eignen;

    e) für die Pioniere und Eisenbahntruppen Militärpflichtige, welche zu anstrengender Arbeit im Freien geeignet und ihrer Berufsart nach für den besonderen Dienst dieser Truppen befähigt sind.

    Die Tätigkeit bei den Eisenbahntruppen setzt ferner die Fähigkeit des Unterscheidens der Farben "Rot", "Grün" und "Weiß" sowie Kenntnis der deutschen Sprache voraus.

    f) für das Luftschiffer-Bataillon kräftige und gewandte Militärpflichtige mit einem Körpergewicht nicht unter 70 kg;

    g) für die Eskadrons Jäger zu Pferde Militärpflichtige welche - mit der Wartung von Pferden vertraut - ihrem Berufe sowie ihrer körperlichen und geistigen Befähigung nach für den Dienst der Jäger zu Pferde besonders geeignet erscheinen; untadelhafte Führung, scharfes Sehvermögen, Kenntnis der deutschen Sprache,Fertigkeit im Lesen und Schreiben sind weitere Vorbedingungen. Die Anforderung an Körpergröße und Körpergewicht entsprechen denen für die leichte Kavallerie bei der Garde- oder Provinzialkavallerie;

    h) für die Telegraphentruppen Militärpflichtige, welche geistig gut beanlagt und ihrer Berufsart nach für den besonderen Dienst dieser Truppe geeignet sind.

    Mir drängt sich die Frage auf: Warum muß der Jäger zu Pferd Lesen und Schreiben können?
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    Beitrag von Husaren14 Do Okt 04, 2012 12:06 am

    Die Jäger zu Pferde entstammen den Meldereiterdetachements. Daher waren sie auch für schriftliche Meldungen zuständig. Hinzu kommt, daß im Aufklärungsdienst der Kavallerie auch kleinere Patroullien schriftliche Meldungen bei den vorgesetzten Dienststellen abgeben mußten.

    Problemfall 1: mündliche Übermittlung zu einer F-Stelle. F-Stelle nicht einsatzbereit oder nicht am vorgesehenen Standort: schriftliche Meldung an AOK oder Esk./Rgt./Brig.

    Was macht nun der, der keinen Streifen hat? (Also muß er schreiben können.)

    Problemfall 2: Jäger zu Pferde P. wird zur Befehlsentgegennahme zum AOK oder EsChef befohlen. Dort liegt aber kein schriftlicher Befehl vor. Also muß P. die Meldung aufschreiben (Meldeblock!) (Also schreiben können.) (Alternative: schriftlicher Befehl liegt vor, darf aber nicht schriftlich sondern aus Geheimhaltungsgründen nur mündlich übermittelt werden: Also auch lesen!!)

    eingestellt von Ottenstein
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    Beitrag von Husaren14 Do Okt 04, 2012 12:07 am

    Die D.V.E. Nr. 251 ist 1904 erschienen. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon eine Einheitskavallerie. Die Patrouillentätigkeit und der Aufbau von Relais bzw. der Einsatz von Meldereitern erforderte eigentlich bei allen Regimentern Kenntnisse im Lesen und Schreiben. Deshalb wundert es mich, daß dies explizit nur für Jäger zu Pferd gefordert wurde.

    Aber die obige Erklärung erscheint mir schlüssig.
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    Beitrag von Husaren14 Do Okt 04, 2012 12:09 am

    Lieber 14erHusar,
    ich gebe Dir recht in Bezug auf die Einheitskavallerie. Aber bis 1905 waren die Jäger zu Pferde eben noch kein Teil davon. Daher auch der Bezug auf die "Eskadrons" Jäger zu Pferde. Da die Regimenter erst ab 1905 aufgestellt wurden, waren sie 1904 noch reine Meldereiter.
    Im Rahmen der Heereskavallerie/Divisionskavallerie wird wohl nicht jeder zum Melder bestellt worden sein. Die jeweiligen Partroullien werden sicherlich eine ausreichende Zahl von Schreib- und Lesefähigen dabei gehabt haben, zumindest den Patroullienführer.

    Die Meldereiter waren da sicherlich anders strukturiert. Daher ergibt sich sicherlich die andere Behandlung der Rekruten in Bezug auf ihre Anforderungen.


    eingestellt von Ottenstein
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    Beitrag von Gast Do Okt 04, 2012 12:45 am

    Generalleutnant von Pelet-Narbonne formulierte 1894

    "….Wir kommen damit zu der Bedeutung, welche nach unserer Ansicht eine sorgfältige Auswahl und Ausbildung der Meldereiter hat... Wenn wir uns vergegenwärtigen, welches Maß von Reitfähigkeit, Kühnheit, Findigkeit, Zähigkeit und Pflichtreue unter schwierigen Verhältnissen einem Meldereiter eigen sein muss, kann wohl kein Zweifel sein, daß von diesen Mannschaften häufig dieselben Eigenschaften zu verlangen sind, wie von den Patrouillenführern ."

    (aus "Organisation, Erziehung und Führung von Kavallerie")

    Der Meldereiter sollte also auch in der Lage sein, sich anhand der Karte (und natürlich auch des Kompass') zu orientieren und bei Notwendigkeit auch Skizzen (Croquis) anzufertigen, was ja mindestens solide Fertigkeiten im Lesen und Schreiben bedingt.

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