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    Urlaub

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    Beitrag von Husaren14 Mi Okt 03, 2012 11:37 pm

    Der Soldat "auf Urlaub" gemäß der Dienstvorschrift für die Telegraphentruppen:

    Vor der Abreise übergibt der Soldat das Gewehr (Karabiner) an den Schießunteroffizier, alle anderen Sachen an den Kammerunteroffizier und empfängt von diesem den Urlaubsanzug.

    Es sind nur die notwendigsten Sachen mitzunehmen, damit die militärische Haltung durch das Tragen von Paketen nicht leidet.

    Darauf erhält der Soldat vom Feldwebel (Wachtmeister) den Urlaubsschein und meldet sich bei diesem, dem Kammer-, Schieß- u. Furierunteroffizier, sowie beim Korporalschaftsführer ab, beim Hauptmann ind Inspektionsoffizier im allgemeinen nur, soweit sich hierzu während des Dienstes noch Gelegenheit bietet.

    Bei Lösung der Militärfahrkarte für die 3. Wagenklasse, die zur Aufgabe von 25 kg Freigepäck berechtigt, ist der Urlaubsschein unaufgefordert vorzuzeigen. Rote Urlaubsscheine erhalten Urlauber, die mit zuschlagpflichtigen Schnellzügen fahren dürfen. Diese haben dann Schnellzugzuschlagkarten zu lösen.

    Während der Reise meldet sich der Soldat nur dann bei Offizieren, wenn er ihnen auf der Landstraße begegnet.

    Vor dem Aussteigen aus dem Zuge - auch auf Zwischenstationen - ist der Anzug sorgfältig zu ordnen.

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    Beitrag von Husaren14 Mi Okt 03, 2012 11:38 pm

    Am Urlaubsorte meldet sich der Soldat innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Eintreffen im Ordonnanzanzuge unter Vorzeigen des Urlaubsscheins beim Kommandanten oder Garnisonältesten, in Orten, in denen sich nur ein Meldeamt befindet, beim Bezirksoffizier, in sonstigen Orten bei der Ortsbehörde. Bei der Meldung können eigene Sachen getragen werden.

    (Fußnote zum Stichwort Garnisonkommandanten: Ostern, Pfingsten und Weihnachten sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern keine persönlichen Meldungen zu erstatten.)

    Der Urlaubsschein gilt im allgemeinen für die ganze Nacht, jedoch hat sich der Soldat bei seiner Meldung zu erkundigen, ob diese Gültigkeit nicht durch örtliche Bestimmungen eingeschränkt ist.

    Am Urlaubsorte selbst muß sich der Soldat bemühen, seinen Truppenteil durch gute Haltung, sauberen Anzug und gesittetes Betragen würdig zu vertreten. Er muß sich sagen, daß die Einwohner des Urlaubsortes, denen seine Uniform ungewohnt ist und daher auffällt, nach seinem tadellosen Auftreten auch seinen Truppenteil günstig beurteilen werden. Und hieran muß dem Soldaten vor allem gelegen sein.

    Die Überschreitung der deutschen Landesgrenze durch Militärpersonen ohne besondere Genehmigung wird streng bestraft.


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    Beitrag von Husaren14 Mi Okt 03, 2012 11:41 pm

    Erkrankung im Urlaub


    Eine Erkrankung auf Urlaub meldet der Soldat selbst oder durch einen Angehörigen seiner Kompanie und der Stelle, bei der er sich im Urlaubsort angemeldet hat.

    Es wird alsdann von letzterer seine Überführung in das nächste Militärlazarett veranlaßt oder er wird durch die Gemeindebehörde verpflegt werden.
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    Beitrag von Husaren14 Mi Okt 03, 2012 11:43 pm

    Am Ende seines Urlaubs meldet sich der Soldat in gleicher Weise, wie bei dessen Beginn. Den Urlaubsschein hat er am Urlaubsort unterschreiben zu lassen und nach seiner Rückkehr dem Feldwebel (Wachtmeister) zurückzugeben.

    Wird der Soldat an der rechtzeitigen Rückkehr ohne sein Verschulden, z.B. durch Zugverspätungen, verhindert, so hat er sich dies vom Bahnhofsvorsteher bescheinigen zu lassen.

    Will der Soldat in seiner Garnison noch nach dem Zapfenstreich außerhalb seines Quartiers bleiben, so hat er auf dem bei der Kompagnie vorgeschriebenen Wege um Urlaub zu bitten. Er erhält dann eine Urlaubskarte, dier er stets bei sich zu tragen und Vorgesetzten und Patrouillen auf Verlangen vorzuzeigen hat. Beabsichtigt der Soldat in Berlin abends mit einem Vorortzuge oder mit einem Zuge der Stadt- oder Ringbahn zurückzukehren, so wird er zur Vermeidung der Urlaubsüberschreitung guttun, nicht bis zum letzten Zuge zu warten, da sich die Züge namentlich an Sonn- und Festtagen häufig verspäten und überfüllt sind. (wie wir sehen, hatte damals schon die Berliner S-Bahn ihre Probleme)


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    Beitrag von Gardestern Mo Jan 14, 2013 4:17 am

    Auf der Straße ist rechts auszuweichen. Durch Stehenbleiben darf der Verkehr nicht gehemmt werden. Von einzelnen Soldaten ist stets der Waffenrock und das Seitengewehr anzulegen und der Mantel angezogen mit übergeschnalltem Seitengewehr zu tragen.

    Auch beim Fahren von Handwagen ist auf der Straße umzuschnallen. Es ist ganz ungehörig, wenn der Soldat den Schirm seiner Begleitung geschlossen oder gar aufgespannt trägt und darunter Schutz sucht. Welche Straßen in der nächsten Umgebung der eigenen Kasernen außer Dienst ohne Seitengewehr und in Litewka oder Drilchanzug betreten werden dürfen, ist für jeden Truppenteil besonders bestimmt worden.

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