Das Vatikanische Konzil von 1869 hatte die reaktionär-absolutistische Bewegung in der katholischen Kirche, die 1815 begonnen hatte, zum Abschluß gebracht. Während der weltliche Besitz des Papstes verloren gegangen war, ist zu Erhöhung seines politischen Einflusses seine Unfehlbarkeit verkündet worden. An sich berührte das Unfehlbarkeitsdogma die staatlichen Interessen in nur geringem Maße. Von Bedeutung wurde es erst - insbesondere für Preußen -, als die katholische Kirche gegen die altkatholische Bewegung, welche die Beschlusse des Konzils nicht mittragen wollte, einschritt und den altkatholischen Religionslehrern die kirchliche Lehrbefugnis entzog. Damit war der Streitfall gegeben. Bismarck sah darin eine fremde Einflußnahme auf innerstaatliche Belange Preußens. Der Toleranzstaat Preußen kam hier an seine Grenzen und konnte die Maßnahmen der vom Rom gelenkten Kirche gegen seine Beamten nicht hinnehmen.
Als Papst Pius IX. 1868 ein allgemeines Konzil ausschrieb, da gab er als Ziele an:
- Rettung der Kirche und der bürgerlichen Gesellschaft von allen sie bedrohenden Übeln,
- Ausrottung aller modernen Irrtümer,
- Niederwerfung aller gottlosen Feinde der Kirche und des Hl. Stuhls.
Die deutschen Bischöfe versicherten den Gläubigen in einem Hirtenbriefe, es werde nichts anderes beschlossen werden, als was in der Hl.Schrift und den apostolischen Überlieferungen bereits enthalten sei. Der Kardinalstaatssekretär Antonelli beruhigte die fremden Gesandten mit diplomatischen Floskeln. So blieben die Anträge des bayrischen Ministerpräsidenten Hohenlohe, der wohl wissen konnte, was zu erwarten war, da er einen Bruder als Kardinal hatte, auf vorbeugende Maßregeln gegen jeden Eingriff des Konzils in die Rechte des Staates bei den Großmächten unberücksichtigt.
Das Konzil wurde am 8. Dezember 1869 eröffnet. Unter den 767 Teilnehmern waren nur 14 Deutsche. Für und gegen das Unfehlbarkeitsdekret begannt sofort eine heftige Auseinandersetzung. Sie endete am 18. Juli 1870 mit einem deutlichen Votum zugunsten des Papstes: 547 Stimmen für die Unfehlbarkeit und 2 dagegen. Unverzüglich verkündete der Papst das Ergebnis in der Konstitution PASTOR AETERNUS. Die deutschen Bischöfe, die am standhaftesten opponiert hatten, fügten sich schließlich der Kirchendisziplin und vereinbarten einen Hirtenbrief mit der Erklärung, alle wahren Katholiken müßten sich den Beschlüssen des Konzils unterwerfen. Jedoch die deutschen Staaten erkannten das Konzil nicht an: Bayern und Sachsen verweigerten ihr Placet, Württemberg, Baden und Hessen sprachen den Beschlüssen jede Rechtskraft ab. Am deutlichsten trat Preußen dagegen auf, da es in dem Beschlüssen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten sah.
Ein kleiner Teil der Katholiken Deutschlands wollte eine Kirche in der Form wie sie vor dem Konzil bestand und spalte sich ab (so wie die Pius-Brüder seit dem letzten Konzil). Ihr Vordenker war der Münchener Theologe Döllinger auf dessen Ideen sich eine altkatholische Bewegung gründete. Seit 1873 bildeten sie die Altkatholiken, eine eigene bischöfliche Kirche (Reinkens war ihr erster Bischof). Die Altkatholiken wurden von den deutschen Regierungen mit Ausnahme Bayerns, das sich an das Konkordat gebunden fühlte, als gleichberechtigte Kirche anerkannt. Besonders große Bedeutung erlangten die Altkatholiken jedoch nicht.
Spätestens seit der Schlacht von Königgrätz war die Kurie Preußen gegenüber negativ eingestellt. Denn das besiegte Österreich war ein Kernland des Katholizismus. Nach dem Sieg über das katholische Frankreich 1870/71 spitzte sich der Konflikt noch weiter zu.
Schon die Wahlen von 1870/71 in Preußen standen ganz im Zeichen konfessioneller Verbitterung. Ein Ergebnis war die Bildung der Zentrums-Partei. Die innenpolitischen Auseinandersetzungen nahmen ihren Anfang, als die Regierung Bismarcks zur Abwehr klerikaler Bestrebungen und Forderungen gesetzliche Maßregeln traf, die in den preußischen Mai-Gesetzen ihren Höhepunkt fanden.
Bismarck brauchte seine ganze Autorität, um den Widerstand im Preuß. Herrenhaus gegen diese Regelungen zu brechen. Die Bischöfe fügten sich ihnen nicht. Ihr Ungehorsam zog die entsprechenden Strafen nach sich. Der erste, den dies Schicksal traf, war der Posener Erzbischof Ledochowski, der im Febr. 1874 durch den kirchlichen Gerichtshof seines Amtes entsetzt wurde. Ebenso erging es Bischof Martin von Paderborn, der nach England floh, Fürstbischof Förster von Breslau, der sich auf seinen österreichischen Anteil zurückzog. Die Erzbischöfe Eberhard in Trier, Melchers in Köln und Brinckmann in Münster sind wegen Ungehorsam abgesetzt und inhaftiert worden.
Am 4. Mai 1874 sicherte ein Reichsgesetz die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern. Das war nötig, weil nach dem durch Gerichtsbeschlüsse abgesetzte Geistliche ihr Amt weiter ausüben wollten. Sie konnten nun interniert oder ausgewiesen werden.
Zum Schluß:
Bismarck über den Sinn des Kulturkampfes
"Die Frage, in der wir uns befinden, wird m.E. gefälscht, und das Licht, in dem wir sie betrachten, ist ein falsches, wenn man sie als eine konfessionelle, kirchliche betrachtet. Es ist wesentlich eine politische; es handelt sich nicht um den Kampf, wie unsern katholischen Mitbürgern eingeredet wird, einer evangelischen Dynastie gegen die katholische Kirche, es handelt sich nicht um den Kampf zwischen Glauben und Unglauben, es handelt sich um den uralten Machtstreit, der so alt ist wie das Menschengeschlecht, um den Machtstreit zwischen Königtum und Priestertum, den Machtstreit, der viel älter ist als die Erscheinung unseres Erlösers in dieser Welt, den Machtstreit, in dem Agamemnon in Aulis mit seinen Sehern lag, der ihm dort die Tochter kostete und die Griechen am Auslaufen verhinderte, den Machtstreit, der die deutsche Geschichte des Mittelalters bis zur Zersetzung des Deutschen Reiches erfüllt hat unter dem Namen der Kämpfe der Päpste mit den Kaisern, der im Mittelalter seinen Abschluß damit fand, daß der letzte Vertreter des erlauchten schwäbischen Kaiserstammes unter dem Beil eines französischen Eroberers auf dem Schafott starb und daß dieser französische Eroberer im Bündnis mit dem damaligen Papste stand.
Dieser Machtstreit unterliegt denselben Bedingungen wie jeder andere politische Kampf, und es ist eine Verschiebung der Frage, die auf den Eindruck auf urteilslose Leute berechnet ist, wenn man sie darstellt, als ob es sich um Bedrückung der Kirche handelte. Es handelt sich um Verteidigung des Staates, es handelt sich um die Abgrenzung, wie weit die Priesterschaft und wie weit die Königsherrschaft gehen soll, und diese Abgrenzung muß so gefunden werden, daß der Staat seinerseits dabei bestehen kann. Dann in dem Reiche dieser Welt hat er das Regiment und den Vortritt."
in: "Werke" - Friedrichsruher Ausg. "Reden" S. 211; zit. nach: Grundzüge der Geschichte, Oberstufe, Ausgabe B, Quellenband II. Frankfurt a.M. [u.a.] 1966, S. 80
Als Papst Pius IX. 1868 ein allgemeines Konzil ausschrieb, da gab er als Ziele an:
- Rettung der Kirche und der bürgerlichen Gesellschaft von allen sie bedrohenden Übeln,
- Ausrottung aller modernen Irrtümer,
- Niederwerfung aller gottlosen Feinde der Kirche und des Hl. Stuhls.
Die deutschen Bischöfe versicherten den Gläubigen in einem Hirtenbriefe, es werde nichts anderes beschlossen werden, als was in der Hl.Schrift und den apostolischen Überlieferungen bereits enthalten sei. Der Kardinalstaatssekretär Antonelli beruhigte die fremden Gesandten mit diplomatischen Floskeln. So blieben die Anträge des bayrischen Ministerpräsidenten Hohenlohe, der wohl wissen konnte, was zu erwarten war, da er einen Bruder als Kardinal hatte, auf vorbeugende Maßregeln gegen jeden Eingriff des Konzils in die Rechte des Staates bei den Großmächten unberücksichtigt.
Das Konzil wurde am 8. Dezember 1869 eröffnet. Unter den 767 Teilnehmern waren nur 14 Deutsche. Für und gegen das Unfehlbarkeitsdekret begannt sofort eine heftige Auseinandersetzung. Sie endete am 18. Juli 1870 mit einem deutlichen Votum zugunsten des Papstes: 547 Stimmen für die Unfehlbarkeit und 2 dagegen. Unverzüglich verkündete der Papst das Ergebnis in der Konstitution PASTOR AETERNUS. Die deutschen Bischöfe, die am standhaftesten opponiert hatten, fügten sich schließlich der Kirchendisziplin und vereinbarten einen Hirtenbrief mit der Erklärung, alle wahren Katholiken müßten sich den Beschlüssen des Konzils unterwerfen. Jedoch die deutschen Staaten erkannten das Konzil nicht an: Bayern und Sachsen verweigerten ihr Placet, Württemberg, Baden und Hessen sprachen den Beschlüssen jede Rechtskraft ab. Am deutlichsten trat Preußen dagegen auf, da es in dem Beschlüssen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten sah.
Ein kleiner Teil der Katholiken Deutschlands wollte eine Kirche in der Form wie sie vor dem Konzil bestand und spalte sich ab (so wie die Pius-Brüder seit dem letzten Konzil). Ihr Vordenker war der Münchener Theologe Döllinger auf dessen Ideen sich eine altkatholische Bewegung gründete. Seit 1873 bildeten sie die Altkatholiken, eine eigene bischöfliche Kirche (Reinkens war ihr erster Bischof). Die Altkatholiken wurden von den deutschen Regierungen mit Ausnahme Bayerns, das sich an das Konkordat gebunden fühlte, als gleichberechtigte Kirche anerkannt. Besonders große Bedeutung erlangten die Altkatholiken jedoch nicht.
Spätestens seit der Schlacht von Königgrätz war die Kurie Preußen gegenüber negativ eingestellt. Denn das besiegte Österreich war ein Kernland des Katholizismus. Nach dem Sieg über das katholische Frankreich 1870/71 spitzte sich der Konflikt noch weiter zu.
Schon die Wahlen von 1870/71 in Preußen standen ganz im Zeichen konfessioneller Verbitterung. Ein Ergebnis war die Bildung der Zentrums-Partei. Die innenpolitischen Auseinandersetzungen nahmen ihren Anfang, als die Regierung Bismarcks zur Abwehr klerikaler Bestrebungen und Forderungen gesetzliche Maßregeln traf, die in den preußischen Mai-Gesetzen ihren Höhepunkt fanden.
Bismarck brauchte seine ganze Autorität, um den Widerstand im Preuß. Herrenhaus gegen diese Regelungen zu brechen. Die Bischöfe fügten sich ihnen nicht. Ihr Ungehorsam zog die entsprechenden Strafen nach sich. Der erste, den dies Schicksal traf, war der Posener Erzbischof Ledochowski, der im Febr. 1874 durch den kirchlichen Gerichtshof seines Amtes entsetzt wurde. Ebenso erging es Bischof Martin von Paderborn, der nach England floh, Fürstbischof Förster von Breslau, der sich auf seinen österreichischen Anteil zurückzog. Die Erzbischöfe Eberhard in Trier, Melchers in Köln und Brinckmann in Münster sind wegen Ungehorsam abgesetzt und inhaftiert worden.
Am 4. Mai 1874 sicherte ein Reichsgesetz die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern. Das war nötig, weil nach dem durch Gerichtsbeschlüsse abgesetzte Geistliche ihr Amt weiter ausüben wollten. Sie konnten nun interniert oder ausgewiesen werden.
Zum Schluß:
Bismarck über den Sinn des Kulturkampfes
"Die Frage, in der wir uns befinden, wird m.E. gefälscht, und das Licht, in dem wir sie betrachten, ist ein falsches, wenn man sie als eine konfessionelle, kirchliche betrachtet. Es ist wesentlich eine politische; es handelt sich nicht um den Kampf, wie unsern katholischen Mitbürgern eingeredet wird, einer evangelischen Dynastie gegen die katholische Kirche, es handelt sich nicht um den Kampf zwischen Glauben und Unglauben, es handelt sich um den uralten Machtstreit, der so alt ist wie das Menschengeschlecht, um den Machtstreit zwischen Königtum und Priestertum, den Machtstreit, der viel älter ist als die Erscheinung unseres Erlösers in dieser Welt, den Machtstreit, in dem Agamemnon in Aulis mit seinen Sehern lag, der ihm dort die Tochter kostete und die Griechen am Auslaufen verhinderte, den Machtstreit, der die deutsche Geschichte des Mittelalters bis zur Zersetzung des Deutschen Reiches erfüllt hat unter dem Namen der Kämpfe der Päpste mit den Kaisern, der im Mittelalter seinen Abschluß damit fand, daß der letzte Vertreter des erlauchten schwäbischen Kaiserstammes unter dem Beil eines französischen Eroberers auf dem Schafott starb und daß dieser französische Eroberer im Bündnis mit dem damaligen Papste stand.
Dieser Machtstreit unterliegt denselben Bedingungen wie jeder andere politische Kampf, und es ist eine Verschiebung der Frage, die auf den Eindruck auf urteilslose Leute berechnet ist, wenn man sie darstellt, als ob es sich um Bedrückung der Kirche handelte. Es handelt sich um Verteidigung des Staates, es handelt sich um die Abgrenzung, wie weit die Priesterschaft und wie weit die Königsherrschaft gehen soll, und diese Abgrenzung muß so gefunden werden, daß der Staat seinerseits dabei bestehen kann. Dann in dem Reiche dieser Welt hat er das Regiment und den Vortritt."
in: "Werke" - Friedrichsruher Ausg. "Reden" S. 211; zit. nach: Grundzüge der Geschichte, Oberstufe, Ausgabe B, Quellenband II. Frankfurt a.M. [u.a.] 1966, S. 80