In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen, ob der Wagen des Kaisers eine Eskorte hatte oder nicht. Zu Veranstaltungen, an denen der/ein Kaiser im Wagen teilnahm, sah man also sowohl Kavallerie-, als auch Infanterie-Eskorten.
Die Garnisondienst=Vorschrift (D.V.E. No. 131) legt dazu eindeutig fest:
"In Kavallerie=Standorten eine Eskadron zu Pferde als Geleit; sie reitet zur Hälfte vor, zur anderen Hälfte hinter dem Wagen Seiner Majestät; der Führer der Geleit=Eskadron hat seinen Platz in Höhe des rechten Hinterrades."
(Anlage II, Abschnitt II.B, Ziffer 11,B.d))
Die Garnisondienst=Vorschrift (D.V.E. No. 131) legt dazu eindeutig fest:
"In Kavallerie=Standorten eine Eskadron zu Pferde als Geleit; sie reitet zur Hälfte vor, zur anderen Hälfte hinter dem Wagen Seiner Majestät; der Führer der Geleit=Eskadron hat seinen Platz in Höhe des rechten Hinterrades."
(Anlage II, Abschnitt II.B, Ziffer 11,B.d))