Statuten über die Stiftung eines Kreuzes des Allgemeinen Ehrenzeichens vom 27. Januar 1900.
"§ 1: Die neue Auszeichnung soll die Benennung 'Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens' führen und wird am Bande des Großkreuzes des Rothen Adler-Ordens getragen. Das goldene Mittelschild ist mit Unserm gekröten Namenszug auf der einen und der lorbeerumkränzten Inschrift 'Verdienst um den Staa' auf der anderen Seite versehen."
"§ 3: Das bisherige Allgemeine Ehrenzeichen wird bei Verleihung des Kreuzes nicht abgelegt, ebensowenig letzeres im Falle einer späteren Verleihung des Rothen Adler-Ordens."
"§ 1: Die neue Auszeichnung soll die Benennung 'Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens' führen und wird am Bande des Großkreuzes des Rothen Adler-Ordens getragen. Das goldene Mittelschild ist mit Unserm gekröten Namenszug auf der einen und der lorbeerumkränzten Inschrift 'Verdienst um den Staa' auf der anderen Seite versehen."
"§ 3: Das bisherige Allgemeine Ehrenzeichen wird bei Verleihung des Kreuzes nicht abgelegt, ebensowenig letzeres im Falle einer späteren Verleihung des Rothen Adler-Ordens."