STALLWACHE
Zur Aufsicht im Stall bei Tage und in der Nacht wird eine Stallwache kommandiert. Ihre Stärke richtet sich nach den Stallverhältnissen. Bei einem großen Stall genügen 1 Gefreiter und etwa 6 Mann. Die Stallwache befindet sich im Stallanzug, der Gefreite mit Seitengewehr; sie steht direkt unter dem Unteroffizier vom Eskadronsdienst, welcher sie häufig zu kontrollieren hat. Dieser Unteroffizier muß auch frühmorgens, mittags und abends beim Füttern zugegen sein und ist, wenn er sonst nicht dienstlich beschäftigt ist, bis abends nach dem Abfüttern im Stall.
Der Gefreite teilt die Stallwache ein und schreibt die Namen der Mannschaft auf die dazu bestimmte Tafel. Jedem Posten weist er einen bestimmten Bezirk zur Beaufsichtigung an. Von seinem Vorgänger läßt er sich die Utensilien übergeben und meldet das etwa Fehlende dem Wachtmeister.. Er darf die Stallwache nicht ohne besonderen Befehl oder Erlaubnis verlassen und ist, solange nicht ein Höherer anwesend, für alles verantwortlich, was im Stall vorkommt. Der Gefreite hat ferner dafür zu sorgen, dass im Stall eine gute Luft und eine möglichst gleichmäßige Wärme von nicht unter 10 Grad C. herrscht. Er hat daher je nach der Jahreszeit und den Witterungsverhältnissen die Fenster, Luken und Türen öffnen oder schließen zu lassen; zu beachten ist stets, dass Zugluft vermieden werden muß. Zur Erhaltung einer guten Luft ist ferner das sofortige Wegschaffen des Mistes und Urins aus dem Stall notwendig. In dieser Beziehung können die Leute nicht genug angeregt oder ermahnt werden. Jeder Posten hat in seinem Revier unausgesetzt auf und ab zu gehen, um sofort zur Stelle zu sein, wenn ein Pferd mistet. Er muß dann sofort mit seinem Korb den Mist in einen kleinen Düngerkasten tragen; diese kleinen Düngerkästen dürfen aber auch nicht solange im Stall stehenbleiben, bis sie gefüllt sind, sondern sie müssen, gleichviel, ob sie halb oder ganz gefüllt sind, sofort in die Düngergrube entleert werden, sobald der Mann den Mist einiger Pferde hineingetan.
Es ist die Pflicht eines jeden Offiziers oder Unteroffiziers der Eskadron, sobald er den Stall betritt, darauf zu achten, dass die für das schnelle Entfernen des Pferdemistes, eine gute Handhabung der Ventilation und richtige Behandlung der Matrazenstreu gegebenen Bestimmungen von Seiten der Stallwache usw. auf das genaueste befolgt werden.
Der Gefreite hat ferner darauf zu achten, dass etwaige kranke Pferde, welchen vom Veterinär eine besondere Behandlung vorgeschrieben ist, genau dementsprechend behandelt werden. Er hat ferner auf die Instandhaltung der baulichen Einrichtungen und der Halfter sowie darauf zu achten, dass der Futterkasten verschlossen und die Wassergefäße und Eimer rein sind. Auch hat er das Beleuchtungsmaterial zu empfangen sowie das Anzünden und gute Brennen, Auslöschen und Reinigen der Lampen zu besorgen. Endlich hat er für die Reinigung der Krippen und Ausfegen des Stalles zu sorgen; vor dem Ausfegen ist Wasser zu sprengen, um Staub zu vermeiden.
Dem in den Stall tretenden Regimentskommandeur und Eskadronschef meldet der Gefreite die Anzahl der im Stall untergebrachten Pferde, wieviele gerade im Dienst oder in der Schmiede sind, z. B.: "Der Stall ist belegt mit 123 königlichen Dienstpferden, hiervon 2 krank, 12 in der Reitbahn, 1 in der Schmiede". Bei anderen Offizieren meldet er nur: "Kommandiert auf Stallwache".
Die Posten der Stallwache haben sich bei ihrem unausgesetzten Umhergehen der größten Ruhe zu befleißigen und die Pferde mit Geduld und Schonung zu behandeln. Sie haben das Loskommen der Pferde, das Scheuern, Übertreten über Lattierbäume, Ketten usw. sowie das Beißen und Schlagen zu verhüten. Erforderlichenfalls rufen sie die die anderen Leute der Stallwache zur Hilfe, was besonders des nachts geschehen muß. Sie haben ausgehakte Lattierbäume wieder einzuhängen, verschobene Decken und Halfter in Ordnung zu bringen und zerrissene Stücke durch neue zu ersetzen. Sie haben ferner darauf zu sehen, dass die Kehlriemen an den Halftern nicht zu eng geschnallt sind, was einfach eine Tierquälerei ist, andererseits müssen die Halfter so fest angelegt sein, dass die Pferde sich dieselben nicht selbst leicht abstreifen oder sich gegenseitig davon losmachen können.
Abends, nachdem das letzte Heufutter gegeben, im Winter die Decken abgenommen sind und die Eskadron den Stall verlassen hat, werden die Türen verschlossen und der Nachtdienst beginnt. Die Leute der Stallwache können sich auf ihre Pritsche legen; nur die Posten bleiben auf, müssen aber jedes unnötige Geräusch vermeiden. Es kommt alles darauf an, dass die Pferde sich vollkommen der Ruhe hingeben können und in keiner Weise ohne Grund gestört werden.
Hierzu gehört:
a) dass der Stall möglichst dunkel gehalten wird. Es müssen nach dem Abfüttern die angezündeten Stalllaternen wieder gelöscht werden. Die Stallwache erhält eine Handlaterne, welche, wenn sie nicht gebraucht wird, in den Eimer gestellt wird. Der auf Posten stende Mann soll möglichst ruhig stehen - den Eimer mit der Laterne neben sich - und horchen; falls Unordnungen vorkommen, begibt er sich dorthin; nach Erledigung verhält er sich wieder ruhig. Um den Mann im Dunkeln wachzuhalten, muß der Gefreite öfter revidieren; auch empfiehlt es sich, die Leute nicht über zwei, in der warmen Jahreszeit vielleicht nur eine Stunde auf Posten zu lassen. In den dunklen Ställen kommen unzweifelhaft seltener Verletzungen vor als in hellen Ställen.
b) Ferner muß der Mist während der Nacht liegenbleiben und darf erst morgens gesammelt und herausgebracht werden. Der Vorteil der hierdurch erzielte größeren Ruhe überwiegt den Nachteil der gleichzeitig etwa entstandenen schlechteren Luft.
Auszug aus v. Maltzahn; Handbuch für den einj. Freiw. der Kavallerie; Berlin 1914
Signatur
Carpe diem
Zur Aufsicht im Stall bei Tage und in der Nacht wird eine Stallwache kommandiert. Ihre Stärke richtet sich nach den Stallverhältnissen. Bei einem großen Stall genügen 1 Gefreiter und etwa 6 Mann. Die Stallwache befindet sich im Stallanzug, der Gefreite mit Seitengewehr; sie steht direkt unter dem Unteroffizier vom Eskadronsdienst, welcher sie häufig zu kontrollieren hat. Dieser Unteroffizier muß auch frühmorgens, mittags und abends beim Füttern zugegen sein und ist, wenn er sonst nicht dienstlich beschäftigt ist, bis abends nach dem Abfüttern im Stall.
Der Gefreite teilt die Stallwache ein und schreibt die Namen der Mannschaft auf die dazu bestimmte Tafel. Jedem Posten weist er einen bestimmten Bezirk zur Beaufsichtigung an. Von seinem Vorgänger läßt er sich die Utensilien übergeben und meldet das etwa Fehlende dem Wachtmeister.. Er darf die Stallwache nicht ohne besonderen Befehl oder Erlaubnis verlassen und ist, solange nicht ein Höherer anwesend, für alles verantwortlich, was im Stall vorkommt. Der Gefreite hat ferner dafür zu sorgen, dass im Stall eine gute Luft und eine möglichst gleichmäßige Wärme von nicht unter 10 Grad C. herrscht. Er hat daher je nach der Jahreszeit und den Witterungsverhältnissen die Fenster, Luken und Türen öffnen oder schließen zu lassen; zu beachten ist stets, dass Zugluft vermieden werden muß. Zur Erhaltung einer guten Luft ist ferner das sofortige Wegschaffen des Mistes und Urins aus dem Stall notwendig. In dieser Beziehung können die Leute nicht genug angeregt oder ermahnt werden. Jeder Posten hat in seinem Revier unausgesetzt auf und ab zu gehen, um sofort zur Stelle zu sein, wenn ein Pferd mistet. Er muß dann sofort mit seinem Korb den Mist in einen kleinen Düngerkasten tragen; diese kleinen Düngerkästen dürfen aber auch nicht solange im Stall stehenbleiben, bis sie gefüllt sind, sondern sie müssen, gleichviel, ob sie halb oder ganz gefüllt sind, sofort in die Düngergrube entleert werden, sobald der Mann den Mist einiger Pferde hineingetan.
Es ist die Pflicht eines jeden Offiziers oder Unteroffiziers der Eskadron, sobald er den Stall betritt, darauf zu achten, dass die für das schnelle Entfernen des Pferdemistes, eine gute Handhabung der Ventilation und richtige Behandlung der Matrazenstreu gegebenen Bestimmungen von Seiten der Stallwache usw. auf das genaueste befolgt werden.
Der Gefreite hat ferner darauf zu achten, dass etwaige kranke Pferde, welchen vom Veterinär eine besondere Behandlung vorgeschrieben ist, genau dementsprechend behandelt werden. Er hat ferner auf die Instandhaltung der baulichen Einrichtungen und der Halfter sowie darauf zu achten, dass der Futterkasten verschlossen und die Wassergefäße und Eimer rein sind. Auch hat er das Beleuchtungsmaterial zu empfangen sowie das Anzünden und gute Brennen, Auslöschen und Reinigen der Lampen zu besorgen. Endlich hat er für die Reinigung der Krippen und Ausfegen des Stalles zu sorgen; vor dem Ausfegen ist Wasser zu sprengen, um Staub zu vermeiden.
Dem in den Stall tretenden Regimentskommandeur und Eskadronschef meldet der Gefreite die Anzahl der im Stall untergebrachten Pferde, wieviele gerade im Dienst oder in der Schmiede sind, z. B.: "Der Stall ist belegt mit 123 königlichen Dienstpferden, hiervon 2 krank, 12 in der Reitbahn, 1 in der Schmiede". Bei anderen Offizieren meldet er nur: "Kommandiert auf Stallwache".
Die Posten der Stallwache haben sich bei ihrem unausgesetzten Umhergehen der größten Ruhe zu befleißigen und die Pferde mit Geduld und Schonung zu behandeln. Sie haben das Loskommen der Pferde, das Scheuern, Übertreten über Lattierbäume, Ketten usw. sowie das Beißen und Schlagen zu verhüten. Erforderlichenfalls rufen sie die die anderen Leute der Stallwache zur Hilfe, was besonders des nachts geschehen muß. Sie haben ausgehakte Lattierbäume wieder einzuhängen, verschobene Decken und Halfter in Ordnung zu bringen und zerrissene Stücke durch neue zu ersetzen. Sie haben ferner darauf zu sehen, dass die Kehlriemen an den Halftern nicht zu eng geschnallt sind, was einfach eine Tierquälerei ist, andererseits müssen die Halfter so fest angelegt sein, dass die Pferde sich dieselben nicht selbst leicht abstreifen oder sich gegenseitig davon losmachen können.
Abends, nachdem das letzte Heufutter gegeben, im Winter die Decken abgenommen sind und die Eskadron den Stall verlassen hat, werden die Türen verschlossen und der Nachtdienst beginnt. Die Leute der Stallwache können sich auf ihre Pritsche legen; nur die Posten bleiben auf, müssen aber jedes unnötige Geräusch vermeiden. Es kommt alles darauf an, dass die Pferde sich vollkommen der Ruhe hingeben können und in keiner Weise ohne Grund gestört werden.
Hierzu gehört:
a) dass der Stall möglichst dunkel gehalten wird. Es müssen nach dem Abfüttern die angezündeten Stalllaternen wieder gelöscht werden. Die Stallwache erhält eine Handlaterne, welche, wenn sie nicht gebraucht wird, in den Eimer gestellt wird. Der auf Posten stende Mann soll möglichst ruhig stehen - den Eimer mit der Laterne neben sich - und horchen; falls Unordnungen vorkommen, begibt er sich dorthin; nach Erledigung verhält er sich wieder ruhig. Um den Mann im Dunkeln wachzuhalten, muß der Gefreite öfter revidieren; auch empfiehlt es sich, die Leute nicht über zwei, in der warmen Jahreszeit vielleicht nur eine Stunde auf Posten zu lassen. In den dunklen Ställen kommen unzweifelhaft seltener Verletzungen vor als in hellen Ställen.
b) Ferner muß der Mist während der Nacht liegenbleiben und darf erst morgens gesammelt und herausgebracht werden. Der Vorteil der hierdurch erzielte größeren Ruhe überwiegt den Nachteil der gleichzeitig etwa entstandenen schlechteren Luft.
Auszug aus v. Maltzahn; Handbuch für den einj. Freiw. der Kavallerie; Berlin 1914
Signatur
Carpe diem
Zuletzt von Husaren14 am Mo Okt 22, 2012 11:31 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet