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    Waffenrecht/Leuchtpistole

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    Beitrag von Ulmer-Pionier Mo Aug 25, 2014 7:04 am

    Waffenrecht ist nicht gerade meine Stärke, aber vielleicht weiß hier jemand Bescheid?

    Immer mal wieder überlege ich mir eine Leuchtpistole (dienstlich) anzuschaffen, aber irgendwie scheint das gar nicht so ohne weiteres möglich zu sein. Außerdem meine ich festgestellt zu haben, daß es entsprechende Leuchtpistolen (vor WK 1) nicht in den üblichen Leuchtpistolenverkaufsgeschäften gibt.

    Kann mir geholfen werden?

    Grüße Christian
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    Beitrag von Husaren14 Mo Aug 25, 2014 7:37 pm

    Leuchtpistolen unterliegen dem Waffenrecht. Zum Erwerb benötigst Du eine Waffenbesitzkarte (WBK). Die WBK berechtigt jedoch nicht zum Führen bei Veranstaltungen. Der sicherste Weg wäre, eine Leuchtpistole in unbrauchbarem Zustand zu erwerben. Damit wäre die Waffeneigenschaft nicht mehr gegeben und Du hättest keinen rechtlichen Streß.

    Leuchtpistolen aus der Kaiserzeit werden immer wieder mal angeboten. Wenn mir mal eine über den Weg läuft, sage ich Dir Bescheid.
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    Beitrag von FuAr7 Sa Aug 30, 2014 10:11 am

    Herr Kern in Hürth hat schon mal etwas im Angebot.

    Leuchtpistolen sind aber nicht gerade Preiswert...

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    Beitrag von Husaren14 So Aug 31, 2014 11:53 am

    Wenn ich das richtig sehe, verfügte lediglich die Marine vor dem Kriege über Signalpistolen. Beim Feldheer und bei der Fliegertruppe wurden sie erst nach Kriegsbeginn eingeführt und dienten hauptsächlich der Kommunikation mit der Artillerie (z.B. Feueranforderung: grün -Sperrfeuer, rot - Vernichtungsfeuer).

    Eine Leuchtpistole Mod. Hebel bekommt man schon ab 200 €.
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    Beitrag von Ulmer-Pionier So Aug 31, 2014 7:33 pm

    Danke für die Antworten!

    Dann muß ich mir als Vorkriegspionier gar keine Gedanken über Leuchtpistolen machen?

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