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    Pflicht zur Bullenhaltung

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    Beitrag von Gardestern Do Nov 22, 2012 1:05 am

    Gesetz, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden zur Bullenhaltung. Vom 8. Januar 1900.

    "§ 1: Alle Gemeinden, in welchen Rindviehzucht getrieben wird, sind verpflichtet, für die Anschaffung und Unterhaltung einer dem Bedürfnis entsprechenden Anzahl zuchttauglicher Bullen zu sorgen.
    Auf jedes volle oder angefangene Hundert von Kühen oder deckfähigen Rindern muß mindestens ein zuchttauglicher Bulle gehalten werden."

    Nach diesem Gesetz hat die Gemeinde kollektiv die Kosten des oder der Bullen zu tragen. Befreit von den Unterhaltungskosten sind lt. § 5 Besitzer von mehr als 40 deckfähigen Kühen und Rindern, wenn sie eigene Bullen halten und die Gemeindebullen nicht benutzen.
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    Beitrag von Husaren14 Do Nov 22, 2012 7:04 am

    Die Pflicht zur Bullenhaltung bestand bis in die 5oiger Jahre. Im zarten Alter von 6 Jahren habe ich miterlebt, wie der letzte Dorfbulle vom Schlachter abgeholt wurde. Der ganze Vorgang ist mir deshalb so gut in Erinnerung, weil sich der Bulle wehrte und einen Knecht schwer verletzte.

    Inzwischen gibt es wieder die Ammenhaltung bei den Fleischerzeugern. Bei jeder dieser Herden steht heutzutage wieder ein Bulle, der die Kühe im Natursprung deckt.
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    Beitrag von KIR 145 Do Nov 22, 2012 8:52 am

    Dies gilt nicht nur für die Ammenkuhhaltung. Auch Milchviehbetriebe haben oft ihren eigenen Deckbullen. Doch bleiben wir hier in der Kaiserzeit.....
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    Beitrag von Feldbahner Do Nov 22, 2012 11:22 am

    Bei jeder dieser Herden steht heutzutage wieder ein Bulle, der die Kühe im Natursprung deckt.
    Musste gerade lachen. Den Satz habe ich mir gerade beim Menschen vorgestellt.
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    Beitrag von Gardestern Do Nov 22, 2012 8:40 pm

    Was gibt es da zu lachen, lieber Feldbahner. Ist ein gesunder Natursprung mit den entpsrechenden Folgen nicht geradezu soldatische Pflicht und voll im Sinne unserer Königs und Herren?
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    Beitrag von KIR 145 Do Nov 22, 2012 9:25 pm

    Richtig, Herr Wachtmeister! Der König braucht Soldaten!
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    Beitrag von Feldbahner Do Nov 22, 2012 9:42 pm

    Ist ein gesunder Natursprung mit den entpsrechenden Folgen nicht geradezu soldatische Pflicht und voll im Sinne unserer Königs und Herren?
    Ich weiß nicht was der Herr Wachtmeister für Sprünge macht, vor allem in dem Alter.
    Beim Thema Soldaten, vollste Zustimmung.
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    Beitrag von Gardestern Do Nov 22, 2012 9:56 pm

    Da hat der Feldbahner wohl recht, ein Feldwebel in meinem Alter ist nicht mehr der flinkeste im Geschützexerzieren. Das überlasse ich den jungen Unteroffizieren, der Truppe dabei ein gutes Beispiel zu geben (um von den Leutnants gar nicht zu reden). Doch zur Erfüllung meiner soldatischen Pflicht zählt auch als vornehme Aufgabe, den Geist der Truppe zu prägen.

    Doch wollten wir nicht in diesem Abschnitt eigentlich über Landwirtschaft reden...
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    Beitrag von KIR 145 Sa Nov 24, 2012 12:24 am

    Feldbahner schrieb:
    Ist ein gesunder Natursprung mit den entpsrechenden Folgen nicht geradezu soldatische Pflicht und voll im Sinne unserer Königs und Herren?
    Ich weiß nicht was der Herr Wachtmeister für Sprünge macht, vor allem in dem Alter.
    Beim Thema Soldaten, vollste Zustimmung.

    Zum Thema Sprünge und Alter =>

    Graf Bernstorff:

    ,,Im bunten Rock"
    2. Aufl., S. 262 ff.

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